Corona-Info

Corona-Information

Aufgrund der aktuellen Empfehlung der Bundesregierung im Zusammenhang mit der weiteren Verbreitung des Corona Virus, alle sozialen Kontakte auf ein höchstmögliches Minimum zu beschränken, sehen wir uns gezwungen, den Gelegenheitsverkehr mit Taxen und Mietwagen für unser Unternehmen, bis auf weiteres wie folgt einzuschränken.


1. Eine Bereitstellung von Fahrzeugen an Taxiständen und sonstigen Halteplätzen erfolgt bis auf weiteres nicht ! Vorbestellungen werden nur noch telefonisch unter 03733 622500 entgegen genommen. Der Fahrbetrieb im Gelegenheitsverkehr wird grundsätzlich auf Montag bis Freitag von 06:00 Uhr bis 19:00 Uhr eingeschränkt. Außerhalb dieses Zeitraumes werden Fahraufträge nur in begründeten und dringenden Ausnahmefällen angenommen.


2. Medizinisch notwendige Fahrten zu ärztlichen Behandlungen, Krankenhaus-Einweisungen, Entlassungen oder Verlegungen, Bestrahlungs- und Chemotherapien, Dialysen und sonstigen Serien- und Intensivbehandlungen werden nach wie vor und uneingeschränkt ausgeführt.


3. Ebenfalls weiterhin uneingeschränkt ausgeführt werden Fahrten von und zu Kureinrichtungen, Betreuungs- und Pflegezentren, sowie unbedingt notwendige Fahrten für Menschen mit Behinderung.


4. Fahrten im Schülerverkehr zu und von Schul- und Förderzentren werden, auch bei Aussetzung der Schulpflicht, weiterhin uneingeschränkt ausgeführt, sofern diese Einrichtungen zur Betreuung der Schulkinder offen gehalten werden.


Wir bitten um Verständnis für diese Maßnahmen, die wir im Interesse der Gesundheit unserer Mitarbeiter und Fahrgäste treffen und die selbstverständlich sofort aufgehoben werden, sobald sich ein Entspannung der Lage abzeichnet. 


Hygienekonzept – Belehrung Corona-Regeln im Personentransport

Während der Beförderung hat der Fahrgast eine MNB zu tragen, es sei denn, er hat hierfür ein Attest. 

Es ist dem Fahrer freigestellt, während der Beförderung eine MNB zu tragen, da in den Fahrzeugen zusätzliche

Acrylglasscheiben als Trenner eingebaut sind. Während der Fahrt ist die Lüftung so eingestellt, dass ständig

Frischluft von Außen das Fahrzeug durchströmt.

Nach jeder Beförderung werden die Kontaktflächen desinfiziert und das Fahrzeug durch öffnen aller Türen und

Fenster durchlüftet. Desinfektionsmittel werden vom Unternehmen gestellt. Bei JEDEM Fahrgast wird vor

Fahrtantritt eine kontaktlose Fiebermessung durchgeführt. Fahrgäste mit einer Körpertemperatur von mehr als 37,5 Grad Celsius sind von der

Beförderung ausgeschlossen. Ein Thermometer wird vom Unternehmen gestellt.


Vor der Messung ist der Eigenschutz durch eine Mund-Nasen-Bedeckung zu beachten!


Das Thermometer wird im Abstand von 2cm – max. 5cm vor die Stirn gehalten und die Messung gestartet.

Bei einem Messwert unter 36 Grad Celsius wurde das Thermometer falsch bedient

(Abstand zu groß, Haare im Weg etc.) Die Messung wird wiederholt.

Der Normalbereich einer Messung liegt zwischen 36 – 37,5 Grad Celsius.

Hat ein Fahrgast mehr als 37,5 Grad, so wird nach einigen Minuten eine Kontrollmessung vorgenommen. Während des

Wartens ist ein Mindestabstand von 5m einzuhalten. Sind dann immer noch mehr als 37,5 Grad Celsius zu messen,

muss der Fahrgast von der Beförderung ausgeschlossen werden. Eine Anfahrtspauschale ist vom Fahrgast zu entrichten.

Weiterhin muss der Fahrgast dann das Messprotokoll unterschreiben. Weigert sich der Fahrgast,

so unterschreibt der/die Fahrer/in als Zeuge und vermerkt die Weigerung. Die Anschrift und der Name des

Gastes sind zur Kontaktverfolgung voll zu erfassen und werden 4 Wochen gespeichert.

Im Schullinienverkehr entfällt die Kontrollmessung aus Zeitgründen.

Bei mehr als 37,5 Grad Celsius wird sofort der Ausschluss von der Fahrt durch den Fahrer ausgesprochen.

Eine Meldung mit Name des Schülers und Tournummer wird vor der Weiterfahrt durch den Fahrer an das Verkehrsunternehmen gemacht. Schüler mit erhöhter Temperatur dürfen erst wieder befördert werden, wenn ein Negativ-Test vorliegt. Auch Kinder die ohne Eltern an der Haltestelle stehen, müssen abgewiesen werden. Die Eltern wissen seit März 2020, dass die Beförderung mit

Erkältungssymptomen ausgeschlossen ist. Gleiches gilt bei Durchfall, Fieber, Schwindel in der Nacht zuvor.


Bleiben Sie gesund, wir danken für Ihr Verständnis.

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