Schulbusse

Info´s, Regeln & Erreichbarkeit 


Übermitteln Sie uns An- & Abmeldungen auf immer Mo - Fr von 09:00 Uhr - 14:00 Uhr für den nächsten Fahrtag auf unsere Infobox unter 0 37 33 / 673 83 28 oder an schulbus@silberland-fahrdienst.de

Wichtige Informationen und Erreichbarkeiten rund um den Silberland Schulbus

  1. Nimmt Ihr Kind einmal nicht an der Beförderung teil, so nutzen Sie für An- und Abmeldungen bitte ausschließlich die extra eingerichtete Rufnummer 03733 / 6 73 83 28.
  2. Diese Rufnummer ist an Schultagen ab 06:00 - 14:00 Uhr geschaltet. 
  3. Melden Sie Ihr Kind bei Krankheit bitte umgehend von der Beförderung ab, damit der Schulbus die Haltestelle nicht unnötig anfährt. 
  4. Nennen Sie hierzu am Telefon den Namen des Kindes, die Haltestelle und die Tournummer, zur eindeutigem Identifikation und Legitimation.
  5. Die Wiederanmeldung zur Beförderung muss mindestens einen Tag im Voraus, bis spätestens 14:00 Uhr erfolgen, um die Beförderung in den aktuellen Tagesfahrplan des nächsten Tages einarbeiten zu können. 
  6. Sollten Kinder unentschuldigt fehlen, so gehen wir von Krankheit aus und fahren die Haltestelle ab dem Folgetag nicht mehr an, bis das Kind wieder angemeldet wird.
  7. Die Zustiegsstellen sind nach Abwägung von Sicherheit beim Schulweg, einer möglichst kurzen Entfernung zur Wohnung, des sicheren Haltens des Schulbusses, sowie einer möglichst kurzen Fahrzeit für alle Kinder eingerichtet worden. Änderungen werden ausschließlich über die Einsatzleitung unter 0 37 33 – 67 64 90 veranlasst. Hierfür wird zur Meldung und Genehmigung der Haltestellenverlegung beim Verkehrsträger eine Vorlaufzeit von mindestens 14 Tagen benötigt. Wir weißen daher ausdrücklich darauf hin, dass sich die Fahrzeiten im Verlauf des Schuljahres durch Zu- und Abgänge von Kindern verändern können. In diesem Fall werden Sie rechtzeitig informiert.
  8. Den Fahrern ist es ausdrücklich verboten, Haltestellenverlegungen und Absprachen nach eigenem Ermessen zu treffen, da dies nicht nur den reibungslosen Ablauf der Beförderung stört, sondern auch zum erlöschen des Versicherungsschutzes für alle, an der Fahrt teilnehmenden, Kinder führen kann.
  9. Erfahrungsgemäß kommt es trotzdem, besonders in den ersten Schulwochen immer wieder zu Verspätungen, weil viele Eltern dem Fahrer noch einige Hinweise geben wollen, oder Fragen haben. Das ist verständlich, führt aber zu Verzögerungen im Ablauf und ggf. zum verspäteten Eintreffen des Fahrzeuges an der Schule. Wir bitten daher darum, das schnelle Abfahren des Fahrzeuges zu ermöglichen.
  10. Eine Beförderung darf gesetzmäßig von der Haltestelle bis zur Schule und zurück erfolgen. Das Verbringen der Kinder nach der Schule zu einer Freizeiteinrichtung oder einer anderen Adresse, als der im Beförderungsvertrag  ausgewiesenen Adresse, ist nicht zulässig.

Hinweise DSGVO

Ihre persönlichen Daten werden bei uns zum Zwecke der Durchführung des Schulverkehrs gespeichert und an unsere Fahrer und/oder Subunternehmer in Form eines Fahrplanes ausgehändigt. Alle Fahrpersonale sind aktenkundig nach DSGVO belehrt. Nähere Informationen zum Datenschutz finden Sie
hier.

 Verhaltensregeln während der Beförderung im Silberland Schulbus

  1. Bitte erläutern Sie Ihrem Kind die Verhaltenspflichten im Schulbus, insbesondere dass Ihr Kind beim Ein- und Aussteigen nicht eigenmächtig zum Kofferraum des Fahrzeuges läuft. 
  2. Das Be- und Entladen der Schulrucksäcke durch Eltern oder Schüler ist nicht gestattet, dies ist  Aufgabe des Fahrers. Die Kinder sollen dabei auf dem Fußweg warten und nicht die Fahrbahn betreten! 
  3. Damit das Fahrpersonal nicht zwingend in den Verkehrsraum aussteigen muss, setzen wir zunehmend Fahrzeuge mit automatischen Türen ein, wie Sie das vom großen Bus kennen. In diesem Fall dürfen die Schulrucksäcke auch im Fußraum des Fahrgastraumes abgestellt werden, weil hierdurch ein zügiges Einsteigen ermöglicht wird und das Fahrzeug nicht unnötig lange als Hindernis am Straßenrand stehen muss. Dies erhöht die Sicherheit der Kinder und der Fahrpersonale.
  4. Die Fahrbahn soll ausschließlich in einem Abstand von mindestens 5 Schritten hinter dem Fahrzeug überquert werden, da Ihr Kind für den nachfolgenden Verkehr sonst nicht zu sehen ist! 
  5. Es besteht Anschnallpflicht und Aufstehverbot während der gesamten Fahrt. 
  6. Jedes Kind soll gemäß Festlegung des Verkehrsträgers 5 Minuten vor der Abfahrt fertig am Abholort stehen.
  7. Bei Verspätungen des Schulbusses besteht eine gesetzliche Wartepflicht von 15 min, gerechnet ab dem eigentlichen Abfahrtstermin. Danach ergibt sich eine Gesamtwartefrist von maximal 20 min.Verlässt ein Kind die Haltestelle früher und verpasst dadurch den Schulbus, so kann das Fahrzeug nicht erneut anfahren. 
  8. Der Schulbus fährt spätestens zur angegebenen Zeit ab. Sollte Ihr Kind, aufgrund einer gesetzlichen Anforderung zuhause abgeholt werden, so ist es nicht Aufgabe des Schulbusfahrers, an der Tür zu klingeln und zu warten bis das Kind angezogen ist oder gar beim Anziehen behilflich zu sein, denn der Fahrer hat die Aufsichtspflicht für die anderen im Fahrzeug befindlichen Kinder und muss sich daher immer am Fahrzeug aufhalten. Auch hier gilt oben genannte 20min Regelung.
  9. Als Hausabholung zählt die Abholung an der Grundstücksgrenze. Es ist unseren Fahrern nicht gestattet, Privatgrundstücke zu befahren oder in Grundstückseinfahrten zu rangieren. 
  10. Einige Schulen führen in den Wintermonaten Ski-Unterricht durch und benötigen dafür Skiausrüstung. Da unsere Fahrzeuge mit bis zu 8 Kindern pro Fahrt besetzt sind, ist der Transport von spitzen und scharfen Gegenständen während des Schulbusbetriebes gesetzlich nicht zulässig, da sich diese Gegenstände im Falle einer Gefahrenbremsung zu gefährlichen Geschossen entwickeln können! Kümmern Sie sich daher bitte um eine Unterstellmöglichkeit der Ausrüstung in der Schule. Sollte am Fahrtag ein Kind dennoch mit Skiausrüstung an der Haltestelle stehen, müssten wir die Ausrüstung an der Haltestelle zurücklassen.
  11. Schüler die im Fahrzeug gewalttätig werden, Mitschüler körperlich oder verbal angreifen, werden mit einem Beförderungsauschluss von bis zu 5 Tagen belegt. Sollte diese Maßnahme nicht ausreichen und der Schüler weiterhin im Fahrzeug auffällig sein, kann einen Generalausschluss zur Sicherheit der anderen Schüler erfolgen.
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