- Nimmt Ihr Kind einmal nicht an der Beförderung teil, so nutzen Sie für An- und Abmeldungen bitte ausschließlich die extra eingerichtete Rufnummer 03733 / 6 73 83 28.
- Diese Rufnummer ist an Schultagen ab 06:00 - 14:00 Uhr geschaltet.
- Melden Sie Ihr Kind bei Krankheit bitte umgehend von der Beförderung ab, damit der Schulbus die Haltestelle nicht unnötig anfährt.
- Nennen Sie hierzu am Telefon den Namen des Kindes, die Haltestelle und die Tournummer, zur eindeutigem Identifikation und Legitimation.
- Die Wiederanmeldung zur Beförderung muss mindestens einen Tag im Voraus, bis spätestens 14:00 Uhr erfolgen, um die Beförderung in den aktuellen Tagesfahrplan des nächsten Tages einarbeiten zu können.
- Sollten Kinder unentschuldigt fehlen, so gehen wir von Krankheit aus und fahren die Haltestelle ab dem Folgetag nicht mehr an, bis das Kind wieder angemeldet wird.
- Die Zustiegsstellen sind nach Abwägung von Sicherheit beim Schulweg, einer möglichst kurzen Entfernung zur Wohnung, des sicheren Haltens des Schulbusses, sowie einer möglichst kurzen Fahrzeit für alle Kinder eingerichtet worden. Änderungen werden ausschließlich über die Einsatzleitung unter 0 37 33 – 67 64 90 veranlasst. Hierfür wird zur Meldung und Genehmigung der Haltestellenverlegung beim Verkehrsträger eine Vorlaufzeit von mindestens 14 Tagen benötigt. Wir weißen daher ausdrücklich darauf hin, dass sich die Fahrzeiten im Verlauf des Schuljahres durch Zu- und Abgänge von Kindern verändern können. In diesem Fall werden Sie rechtzeitig informiert.
- Den Fahrern ist es ausdrücklich verboten, Haltestellenverlegungen und Absprachen nach eigenem Ermessen zu treffen, da dies nicht nur den reibungslosen Ablauf der Beförderung stört, sondern auch zum erlöschen des Versicherungsschutzes für alle, an der Fahrt teilnehmenden, Kinder führen kann.
- Erfahrungsgemäß kommt es trotzdem, besonders in den ersten Schulwochen immer wieder zu Verspätungen, weil viele Eltern dem Fahrer noch einige Hinweise geben wollen, oder Fragen haben. Das ist verständlich, führt aber zu Verzögerungen im Ablauf und ggf. zum verspäteten Eintreffen des Fahrzeuges an der Schule. Wir bitten daher darum, das schnelle Abfahren des Fahrzeuges zu ermöglichen.
- Eine Beförderung darf gesetzmäßig von der Haltestelle bis zur Schule und zurück erfolgen. Das Verbringen der Kinder nach der Schule zu einer Freizeiteinrichtung oder einer anderen Adresse, als der im Beförderungsvertrag ausgewiesenen Adresse, ist nicht zulässig.
Hinweise zur Corona-Schutzverordnung Coronavirus (COVID-19)
1. Während der Benutzung des Schulbusses (ÖPNV) gilt für alle eine gesetzliche Maskenpflicht.
2. Die Zuwiderhandlung ist ab 01.09.2020 mit Bußgeld belegt.
3. Ist ein Kind von der Maskenpflicht befreit, so müssen die Eltern dem Fahrer ein Schriftstück übergeben, worin sie die Befreiung bestätigen. Einsicht in ein Attest darf der Fahrer, aufgrund des Datenschutzes von Patientendaten, nicht verlangen. Sollten Eltern in betrügerischer Absicht den Fahrer über eine vorhandene Maskenbefreiung des Kindes täuschen, so haften sie voll für alle daraus resultierenden persönlichen und materiellen Schäden sowie in deren Verlauf auftretenden Folgeschäden (z.Bspl. Ansteckung anderer Kinder in der Schule oder Lohnfortzahlung bei Krankheit des Fahrers) sowohl finanziell und strafrechtlich.
4. Wird ein Verstoß in einer Polizeikontrolle festgestellt, so haften die Eltern für ihre Kinder.
5. Kinder mit Krankheitssymptomen wie Fieber, Husten, Müdigkeit, Gliederschmerzen, Halsschmerzen, Durchfall, Bindehautentzündung, Kopfschmerzen, Verlust des Geschmacks- oder Geruchssinns, Verfärbung an Fingern oder Zehen sowie Hautausschlag sind von der Beförderung ausgeschlossen.
6. Fahrpersonale sind gem. § 2 Pkt. 5 Satz1 der sächs. Corona-Schutzverordnung von der Maskenpflicht befreit.
7. Unsere Fahrzeuge sind mit Trennscheiben aus bruchsicherem Poycarbonat ausgerüstet.
8. Nach jeder Fahrt werden die Kontaktflächen im Fahrgastraum mit Desinfektionsspray behandelt.